Siegfried Bolz – Sachverständiger Pflasterbau

Gutachten

Als selbstständiger Straßenbaumeister mit über 30-jähriger Berufserfahrung im Straßenbau unterstütze ich Sie bei Bauschäden und Mängeln. Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauhandwerk Fachgebiet Pflasterbau.

Durch ein Gutachten können Schäden rechtzeitig erkannt werden und beseitigt werden. Meine Aufgabe als Sachverständiger besteht hauptsächlich darin, einem nicht sachkundigen Auftraggeber durch ein fachlich fundiertes und nachvollziehbares Gutachten durch ein fachlich fundiertes und nachvollziehbares Gutachten die Entstehung der Schäden aufzudecken oder die mangelhafte Ausführung der Arbeiten nachzuweisen. Mit diesen Feststellungen ist es dem Auftraggeber möglich sich selbst ein Bild der Schadensursache zu machen.

Gutachten erstelle ich für das gesamte Bundesgebiet für:

  • Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
  • Versicherungen
  • Behörden
  • Unternehmen
  • Private Bauherren

Gerichtsgutachten

Auftraggeber für ein Gerichtsgutachten sind in der Regel Anwälte oder Gerichte. Diese verfügen nicht über das nötige Fachwissen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützen die Gerichte in technischer Hinsicht bei der Entscheidungsfindung durch die Erstellung eines Gutachtens. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftliche Gutachten werden mit einem anerkannten Rundstempel bestätigt.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland das Gericht seinen Sitz hat.

Als von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger übe ich meine Tätigkeit selbständig, unabhängig und neutral aus.

Privatgutachten

Auftraggeber für ein Privatgutachten können öffentliche Auftraggeber, Versicherungen, Firmen oder auch Privatpersonen sein. Sind Arbeiten nicht zur Zufriedenheit oder mit Abweichungen zum erwarteten Zustand ausgeführt worden, kann ich dies bewerten.

Hier erstelle ich Gutachten zur Ursache und Beseitigung von Schäden. Ich beantworte die Frage, ob Abweichungen zu tolerieren sind oder ob nachgebessert werden muss.

Aber auch eine Beratung, bevor ein Schaden entstanden ist oder die Beaufsichtigung währen der Bauarbeiten kann beauftragt werden.

Privatgutachten werden für den Laien verständlich dargestellt und nach den anerkannten Regelwerken erstellt. Privatgutachten können mündlich oder schriftlich erstellt werden.